Organisation
1.Vorsitzender: Professor Dr. Reinhardt Schmalz
Reinersreuth 40, 95234 Sparneck, Tel. 09257-445 
dr.r.schmalz[at]t-online.de

2. Vorsitzender: Winfried Benker
Werner-Götz-Str. 4,95234 Sparneck, Tel. 09251-1790
wbenker[at]web.de

Kassier: Martin Schlegel
Humbertstraße 22, 95234 Sparneck, Tel. 09251-436134  
schlegel-sparneck[at]t-online.de

Schriftführer: Dr. Adrian Roßner
Am Galgenberg 1, 95239 Zell im Fichtelgebirge, Tel. 09257-1449 
adrianrossner[at]t-online.de
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Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.
Einen Aufnahmeantrag zum Ausdrucken finden Sie gleich hier.
Der Verein ist gemeinnützig, Spenden sind steuerlich absetzbar.
Satzung
§ 1. Name und Sitz
1.Der Verein führt den Namen Historische Runde Sparneck.
2.Der Verein hat seinen Sitz in Sparneck.

§ 2. Zweck
1. Zweck des Vereins ist die Heimatpflege.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch heimatgeschichtliche Forschungen, Veranstaltungen und Projekte.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch überhöhte Zuwendungen begünstigt werden.

§ 3. Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder werden, der die Ziele des Vereins unterstützt.
2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag, über den der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidet, erworben.
3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung oder durch Ausschluss oder durch den Tod des Mitglieds. Die Austrittserklärung wird zum Ende des Jahres wirksam, in der sie abgegeben wurde.
4. Ein Mitglied kann vom Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Satzung, die Beschlüsse des Vorstandes oder gegen Sinn und Zweck des Vereins verstößt. Es kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Ausschlussbescheides Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen, die dann endgültig über den Ausschluss entscheidet.

§ 4. Beitrag
1. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder haben das Recht,
- an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben
- in den Vorstand gewählt zu werden.
2. Die Mitglieder haben die Pflicht,
- die Interessen des Vereins stets wahrzunehmen
- die von der Mitgliederversammlung und vom Vorstand gefassten Beschlüsse als bindend anzuerkennen.

§ 6. Organe
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7. Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:
- dem Vorsitzenden 
- einem gleichberechtigten Stellvertreter
- dem Kassier
- dem Schriftführer.
2. Die Vorstandsmitglieder werden mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, die allein vertretungsberechtigt sind.
5. Der Kassier ist verantwortlich für das gesamte Kassenwesen. Er hat der Mitgliederversammlung jährlich Rechnung zu legen.
6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit zu erfolgen.
7. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

§ 8. Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist jährlich mindestens einmal vom Vorsitzenden schriftlich unter Wahrung einer Ladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Fällen, für die nach dieser Satzung keine andere Zuständigkeit besteht. Hauptsächlich ist sie zuständig für 
- die Wahl des Vorstandes
- die Wahl von zwei Kassenprüfern
- die Entgegennahme der Jahresberichte
- die Entlastung des Vorstandes.
3. Sämtliche Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen zählen dabei nicht mit.
4. Auf begründeten schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel aller Mitglieder hat der Vorstand binnen vier Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, für die die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend gelten.

§ 9. Satzungsänderungen
1. Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingehen.
2. Satzungsänderungen müssen mit Zweidrittel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 10. Auflösung
1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei der drei Viertel der Anwesenden die Auflösung beschließen.
2. Im Falle der Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Marktgemeinde Sparneck, die es ausschließlich und unmittelbar für heimatgeschichtliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 11. Schlussbestimmungen
1. Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind durch Niederschrift zu beurkunden und vom Vorsitzenden zu unterschreiben.
2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Gerichtsstand ist Hof/Saale.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 7. Oktober 2003.

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Dr. Reinhardt Schmalz
Reinersreuth 40
95234 Sparneck
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de